Gepäckunregelmäßigkeiten
Natürlich achten wir bei Condor auf einen sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang mit Ihrem Gepäck.
Beschädigungen und Verlust
Sollte es zu Beschädigungen kommen oder Gepäckstücke fehlen (auch Inhaltsverluste), melden Sie sich bitte sofort nach Ankunft am Flughafen. Dort wird ein Schadensprotokoll aufgenommen.
Wir tun unser Möglichstes, um ein verirrtes Gepäckstück so rasch wie möglich aufzufinden und zurückzuführen. Ihren Gepäckverlustvorgang können Sie im Internet unter Worldtracer verfolgen.
Weitere Informationen zu Gepäckunregelmäßigkeiten
(pdf ca. 50 KB)

Schadensmeldung
Wird ein Schaden erst nach Ankunft im Hotel oder zu Hause festgestellt, muss dieser spätestens 7 Tage nach Auslieferung des Gepäcks schriftlich bei der Reiseleitung vor Ort oder direkt bei Condor gemeldet werden:
Thomas Cook AG
Kundenbetreuung - Condor -
Thomas-Cook-Platz 1
D-61440 Oberursel
E-Mail
Bitte geben Sie immer Ihren Namen und Ihre vollständige Postadresse an. Außerdem benötigen wir zur Bearbeitung Ihr Flugdatum, die Strecke und möglichst auch die Flugnummer.
Wir bitten um Verständnis, dass Reklamationen nicht telefonisch abgewickelt werden können, da wir aus rechtlichen und revisionstechnischen Gründen Unterlagen und/oder Belege benötigen.
Generell gilt:
- Alle Gepäckstücke (inkl. Handgepäck) versehen Sie bitte mit Namen, Heimatadresse und Urlaubsadresse.
- Wichtige Dokumente, Wertsachen und Medikamente sollten im Handgepäck verstaut werden.
- Wir haften für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.131 SZR (ca. 1.227 EUR). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, soweit nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haften wir nur für schuldhaftes Verhalten. Übersteigt der Wert Ihres Gepäcks den vorgenannten Betrag, so sollten Sie uns bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass es voll versichert ist. Die Haftung für aufgegebenes Gepäck beginnt mit der Annahme und endet mit der Rückgabe. Die Fluggesellschaften haften jedoch nicht für das Handgepäck, Wertsachen wie Schmuck, Banknoten, Geschäftspapiere, Muster, Pässe, Medikamente sowie für zerbrechliche und verderbliche Dinge. Diese Gegenstände sollten daher in der Obhut des Reisenden verbleiben. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung.
Sollten Sie an Bord eines Condor Flugzeugs etwas vergessen haben, so wenden Sie sich bitte an den Lost & Found Schalter des jeweiligen Ankunftsflughafens.Wir bitten um Verständnis, dass Reklamationen nicht telefonisch abgewickelt werden können, da wir aus rechtlichen und revisionstechnischen Gründen Unterlagen und/oder Belege benötigen.
